Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist vor fast einem Jahr im Nationalrat beschlossen worden. Nun, seit Anfang Oktober gelten ein paar sehr interessante Regelungen, die die Weitergabe von überschüssigem Photovoltaikstrom erleichtern.
Die bisherigen Modelle der Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG) bleiben unverändert bestehen. Es kommen die zwei Modelle Peer-to-Peer (kurz P2P) und Eigenversorgungsanlage (EVA) hinzu. Zwei der Kritikpunkte von Energiegemeinschaften, nämlich der hohe bürokratische Aufwand und die Regelung, dass die Energiegemeinschaft die Nutzungshoheit über den in der EEG getauschten Strom bekommt, wurden über die zwei neuen Modelle ausgeräumt.
Durch das ElWG werden EU-Vorgaben nun auch in Österreich für die Bevölkerung umgesetzt.
Was ist Peer-to-Peer?
In einer P2P-Gemeinschaft können sich mehrere Stromerzeuger und -verbraucher zusammenschließen, um Strom untereinander zu handeln. Es braucht mindestens einen Lieferanten (wohl meist PV-Anlagenbesitzer) und einen oder mehrere Verbraucher. Die Teilnehmer:innen müssen nun keinen Verein oder Genossenschaft mehr gründen, was bisher Voraussetzung für die Gründung einer EEG war. Dies und der wesentlich besser gestaltete und systemseitig gut unterstützte Gründungsvorgang erleichtern die Registrierung einer P2P deutlich.
Bevor sie eine P2P registrieren, sollten sich die Teilnehmer:innen über die wichtigsten Regeln Gedanken machen. Was jedenfalls zu klären ist, ist der Preis des untereinander gehandelten Stroms, außerdem der Abrechnungsmodus, die Bindung und die Zuständigkeiten. Es gibt Musterverträge, die helfen, an die wesentlichen Dinge zu denken.
https://energiegemeinschaften.gv.at/downloadbereich
Auf der Homepage der TINETZ sind die Schritte zur Gründung sehr übersichtlich dargestellt:
https://www.tinetz.at/unsere-leistungen/gemeinsame-energienutzung/peer-to-peer
Für den über eine P2P gehandelten Strom gibt es Netztarifreduktionen, die davon abhängen, in welchem Nahebereich die P2P gegründet wurde. Es gibt den Lokalen und den Regionalen Bereich. Lokal bedeutet, dass alle Teilnehmer an der gleichen Trafostation angeschlossen sind. Regional bedeutet, dass alle Teilnehmer:innen vom gleichen Umspannwerk versorgt werden. Der Nahebereich ist auf der TINETZ-Seite unter der folgenden Seite abfragbar.
https://www.tinetz.at/unsere-leistungen/gemeinsame-energienutzung/nahbereichsabfrage
Die Netztarifreduktionen gelten leider für die neuen Modelle frühestens ab 2027. Momentan werden die Netztarife für bisherigen Energiegemeinschaften um 57% bei lokalen bzw. um 28% bei regionalen Gemeinschaften reduziert. Da sich die Netztarife ab 2027 ohnehin grundlegend ändern werden (s.u.), ist es noch schwierig abzuschätzen, wie sich die Reduktionen für die neuen Modelle entwickeln werden.
Neu ist, dass auch eine Gewinnabsicht jetzt ausdrücklich erlaubt ist. Bisher waren Energiegemeinschaften immer gemeinnützig geführt. Im privaten Bereich ist allerdings insgesamt mit Energiegemeinschaften nicht viel Geld zu verdienen. Energiegemeinschaften gründet man eher, um z.B. unabhängiger von Strompreisänderungen zu werden, oder um mit Nachbarn oder Freunden seinen PV-Strom gemeinsam zu nutzen.
Bei Unternehmen ist das anders. Evtl. könnte sich aus den neuen Regeln auch verstärkt ein Geschäftszweig entwickeln.
Weiterhin müssen alle Teilnehmer:innen einen Smartmeter haben.
Der Gründungsprozess ist durch die interne Verbindung von drei Plattformen nun sehr viel einfacherer geworden. Die Portale ebutilities, EDA-Portal und die Netzbetreiber (TINETZ) wurden verbunden. Für die Registrierung muss man lediglich einen Benutzer auf ebutilities.at anlegen, einen Organisator und dann die P2P registrieren.
Diese Schritte sind sehr schnell erledigt. Zwischen der Registrierung des Organisators und der P2P muss man ggf. ein bis zwei Tage warten. Für die Registrierung braucht man lediglich ein Foto eines Ausweises, das man im Formular hochladen muss.
Danach lassen sich im EDA-Portal (einen Systemzugang bekommt man per Mail zugeschickt) die teilnehmenden Zählpunkte anlegen. Und schon kann der Stromaustausch erfolgen.
EVA – Eigenversorgungsanlage
Die EVA funktioniert gleich, wie eine P2P. Der einzige Unterschied ist, dass eine Person alleine eine EVA an unterschiedlichen Standorten betreiben kann. Dies ist z.B. sinnvoll bei Leuten, die beispielsweise einen zweiten Wohnsitz haben. Somit können sie den Strom des einen Wohnsitzes auch am zweiten Standort nutzen. Es braucht im Gegensatz zu allen anderen Bürgerenergiemodellen keine zweite Rechtsperson.
Aktuelle Lage der Strompreise
Die neuen Modelle sind im aktuellen vierten Quartal zumindest aus finanzieller Sicht kaum interessant. Die Einspeisetarife für Photovoltaikstrom sind momentan sogar höher, als der Bezugstarif. Die TIWAG zahlt lt. Homepage im 4. Quartal 15,31ct pro kWh eingespeistem Strom. Durch den Wegfall der Netztarifersparnis bis zum Jahreswechsel, hat man keinen finanziellen Vorteil durch den Betrieb eines Bürgerenergiemodells.
Neue Netztarife ab 2027
Ab 2027 gibt es für die Verrechnung der Netztarife ein völlig neues Konzept. Bisher musste man ausschließlich für die Energiemenge in kWh bezahlen. Neu ist, dass nun auch die Leistungsspitze innerhalb eine Abrechnungszeitraumes relevant ist. Wer also auch kurzfristige hohe Energiespitzen hat, wird einen Anstieg bei den Netzkosten erwarten müssen. Der Hintergrund ist, dass die Netzbetreiber das Netz so dimensionieren müssen, sodass die höchsten Netzspitzen abgedeckt werden können. In privaten Haushalten werden die größten Spitzen wahrscheinlich durch das Laden von e-Autos erreicht werden. Wer hier dauerhaft mit niedrigeren Höchstleistungen lädt, wird bei den Netzkosten sparen können. Manche Wallboxen können durch eine einstellbare Maximalleistung begrenzt werden. Bei zusätzlicher sonstiger Stromnutzung großer Verbraucher, wie etwa Backofen, Herd, Fön, Waschmaschine oder Wärmepumpe summieren sich die Einzelleistungen der Geräte.
Die genauen Tarife ab 2027 sind noch nicht endgültig verlautbart. Es wird in diesem Zusammenhang auch interessant, wie sich der Netztarif für Strom innerhalb von Energiegemeinschaften verändern wird. Eine Zahl wird in diesem Zusammenhang kolportiert: die 4,4 kW Leistungsspitze. Wer diese Grenze überschreitet, für den wird die Netzgebühr steigen, wer darunter bleibt, für den wird es billiger werden. Die Anpassungen gehen schrittweise über einen Zeitraum von drei Jahren. Ab 2027 Oktober wird ein Winternetztarif kommen, der den Bezug in der Nacht begünstigt.
Ein Rechenbeispiel, das ich gefunden habe, geht von 19,- jährlich pro kW Leistungsspitze aus. Bei 12 kW maximalem Viertelstundenwert sind das in Summe € 228,- jährlich. Hinzu kommt noch ein Arbeitspreis von ca. 7 ct/kWh. Bei einem Jahresverbrauch von 3500 kWh wären es € 245,- Die Zahlen sind meiner Meinung nach noch mit Vorsicht zu genießen. Die endgültige Bekanntgabe durch die TINETZ wird wohl noch etwas dauern. Was man aber sieht, ist, dass es in etwa eine Teilung zwischen Leistungsspitze und Arbeitspreis werden wird. Ich gehe eher davon aus, dass es für EEG’s nur noch eine Reduktion für den Anteil des Arbeitspreises geben wird.
Wir haben nun seit fast drei Jahren unsere EEG in Betrieb. Seither gab es kaum ein Quartal, in dem es keine Änderung bei den Tarifen oder Abrechnungsmodalitäten gab. Insgesamt ist die Situation also sehr variabel. Gerade dies kann ein Vorteil für Energiegemeinschaften sein – man kann in einem gewissen Ausmaß die Änderungen im Strompreis durch die EEG-Preisgestaltung abfedern.
Strom zu speichern und später wieder abzugeben, um Leistungsspitzen zu vermeiden, könnte an Bedeutung gewinnen. Ich habe auch gelesen, dass die Netzbetreiber (bei uns die TINETZ) den Zeitpunkt des Starts der Verrechnung von Leistungsspitzen festlegen können. Spätestens Mitte 2028 muss diese Verrechnung beginnen.
Zusätzliche Überlegungen und Versuche.
Wir konnten in unserer EEG schon erste Erfolge bei der Abgabe von batteriegespeichertem Strom in der Nacht erreichen. Kleine Strommengen, die wir untertags aus der PV-Anlage in einer Batterie gespeichert haben, konnten wir Nachts an die Teilnehmer:innen weitergeben. Außerdem hatte ich den Plan, von der Gemeinde einen kleinen Teil ihres überschüssigen Stroms aus den Wasserkraftwerken in unserer EEG als Pilotprojekt zu verwenden. Wir hätten uns um alles gekümmert, hätten die Abrechnung erledigt und auch den Zeitraum auf eine eingeschränkte Dauer festgelegt. Die Erkenntnisse hätten für die Gemeinde für einen eventuellen Ausbau ihrer EEG dienen können. Wer mich kennt, weiß, dass ich aus dem Pilotprojekt verarbeitbare Daten und Diagramme als Vorlage oder Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte bereitgestellt hätte. Leider ist Bürgermeister Sepp Walch bei der Weitergabe des Gemeindestroms an andere Teilnehmer:innen oder Energiegemeinschaften noch sehr skeptisch. So wurde aus dem Pilotprojekt leider nichts. Zusätzlich versuche ich gerade, die Möglichkeiten für Mikrowindkraftanlagen auszuloten. Auf den ersten Blick scheint die Windlage im bebauten Raum im Inntal nicht ideal zu sein. Dennoch reizt mich der Gedanke, ein kleines Windrad auch in der Nacht im Einsatz zu haben.
Ich werde wieder über Neuigkeiten berichten, sobald es Änderungen oder konkrete Zahlen bei den Netztarifen gibt.

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