26. April 2024
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Kontrollen der ÖBB mit Ticket-Scanner

Lesedauer ca. 1 Minute

Dieses Thema hat zwar keinen unmittelbaren Inzing-Bezug, sehr viele Inzingerinnen und Inzinger sind aber davon betroffen: Die Ticketkontrolle der ÖBB mit einem Scanner seit Anfang dieses Jahres.  Die täglichen Bahnfahrer haben es alle schon erlebt, dass bei den Ticketkontrollen durch die ÖBB-Schaffnerinnen und –Schaffner der Bar-Code gescannt wird. Nach Auskunft eines Schaffners auf meine entsprechende Frage hin, sei dies zur Kontrolle der Echtheit der Tickets notwendig, da vielfach Fälschungen im Umlauf sind.

So weit, so gut! Nur, irgendwie stört mich seit Beginn dieser Kontrollen, dass nun die Bahn und der VVT mein Fahrverhalten kennen – und das österreichweit natürlich von Millionen von Bahnfahrern. Das lässt sich jedenfalls auch sehr gut statistisch auswerten und es ist für mich nicht auszuschließen, dass diese Millionen Bewegungsmuster auch für andere Firmen interessant sind und gegen gutes Geld auch verkauft werden. Vom erwähnten Schaffner wurde mir auch gesagt, dass ich verpflichtet sei, diese Art der Kontrolle durchführen zu lassen, weil ich ja beim Erwerb der Jahreskarte einen Vertrag unterschrieben hätte.

Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VVT – und mit diesem habe ich meinen Vertrag abgeschlossen – sagt zum Thema Ticketkontrolle unter Pkt. 1.5.1.3 folgendes: Im VVT Ticketshop gekaufte Tickets sind persönliche Tickets. Sie lauten auf den/die Namen des/der Reisenden, der/die beim Buchungsvorgang angegeben wurde/n. Bei der Ticketkontrolle müssen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vorweisen. Im Falle von ermäßigten Tickets ist der entsprechende Berechtigungsnachweis vorzulegen. Also kein Wort vom Scannen der Tickets. Nachdem ich bei der ersten Kontrolle in dieser Form noch klein beigab, lasse ich mein Ticket seither mit dem Hinweis auf die AGB nicht mehr scannen, was von den Schaffnerinnen und Schaffnern zwar zuerst immer verwundert, schließlich aber doch akzeptiert wird.

Den Führerschein als Lichtbildausweis und einen Ausdruck der AGB trage ich seither übrigens immer bei mir.

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Johann Jenewein

Johann lebt seit 2001 in Inzing. Die Print-Ausgabe der DZ hat er immer zur Gänze gelesen und hat auch immer wieder Beiträge verfasst. In seinem Privatleben ist er seit 22 Jahren Redakteur einer österreichweit erscheindenden almwirtschaftlichen Fachzeitschrift. Sein größtes Hobby ist das Fotografieren. Seit 2007 ist er Obmann des Kamera-Club Inzing. Seine Leidenschaft ist auch das Erstellen von vertonten Reise- und Multivisionsschauen.

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4 Gedanken zu “Kontrollen der ÖBB mit Ticket-Scanner

  1. Lieber Johann,
    dieses Thema ist brandaktuell und betrifft viele Inzinger und Inzingerinnen – es fahren ja viele Leute sehr regelmäßig mit dem Zug. Danke, dass du dies aufgreifst.

    Ich bin bei diesem Thema zwiegespalten.
    Einerseits hast du vollkommen Recht, es werden heutzutage viel zu viele persönliche Daten erhoben, gespeichert und schlimmstenfalls sogar verkauft. Der Missbrauch von solchen Daten ist in keinster Weise akzeptierbar.

    Andererseits denke ich mir, könnte diese Erfassung dem VVT (der ja scheinbar der Auftraggeber des Scannens ist) dienen, um die Auslastung der Züge zu ermitteln. Wenn dies die Grundlage für eine Verbesserung des Zugangebotes nach sich zieht, dann lasse ich sehr gerne meine Fahrkarte scannen. Natürlich wissen wir nicht mit Sicherheit, was wirklich mit den Daten passiert. Aber eigentlich bin ich persönlich bei ÖBB und VVT zuversichtlich, dass es nicht zu einem Missbrauch kommt.

    Liebe Grüße
    peter

  2. Danke für diesen Hinweis, Johann. Ich finde auch, dass schon zu viele Daten über alle Details des täglichen Lebens gesammelt werden. Das Argument von Peter hat zwar auch etwas für sich, aber der VVT könnte ja an der Anzahl der verkauften Tirolcards, die offenbar jedes Jahr steigt, auch ablesen, dass die Inntal S-Bahn ein beliebtes Öffi ist. Wenn sie jetzt den Halbstundentakt bis 23 Uhr ausweiten, dann fahre ich überhaupt nicht mehr mit dem Auto in die Stadt. Obwohl derzeit ohnehin keine Konzerte zu besuchen sind…

  3. Danke Brigitte für die Zustimmung. Ich empfinde diese Art der Kontrolle nach wie vor nicht richtig bzw. zulässig. Ich habe erfahren, dass auch verschiedene andere Fahrgäste die Tickets nicht scannen lassen.

  4. Woher bekomme ich den notwendigen Ausdruck der AGB? Ich hatte nämlich ein unschönes Erlebnis, als ich das Scannen höflich ablehnte. Der Zugbegleiter wollte, dass ich bei der nächsten Haltestelle aussteige oder die 105 Euro Strafe zahle, ansonsten werde er die Polizei rufen. Natürlich habe ich auch meinen Pass vorgezeigt.
    Ich habe mich dann am Hbf erkundigt, konnte dort u.a. die Auskunft bekommen, der Zugbegleiter habe mit dem Scannen einen Beleg für seine geleistete Arbeit!!! Es kommt doch auch nicht so selten vor, dass Schaffner im Zug sind, diese aber bei niemandem kontrollieren oder die Karten “nur” anschauen, aber nicht scannen.

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