Vogelbrutzeit – Wege nicht Verlassen.
Die Gaisau erstreckt sich über drei Gemeindegebiete Inzing, Hatting und Pettnau. Sie ist eher kleinflächig (mit etwa 27 ha), zeichnet sich jedoch durch eine große Vielfalt aus. Unterschiedlichste Lebensräume wie Auwald, Schilf und Röhrichte, Fliess- und Stillgewässer sowie Streuwiesen und bieten einer sehr großen Anzahl von seltenen Tieren und Pflanzen Raum. Hervorzuheben ist die Bedeutung für die Vogelwelt, über 50 Vogelarten brüten hier und mehr als 140 Vogelarten nutzen das Gebiet als Wintergast oder beim Durchzug.
Die Gaisau wurde 2009 unter Schutz gestellt und um langfristig das Überleben der seltenen Fauna und Flora des Naturschutzgebietes zu gewährleisten wurden die gesetzlichen Regeln in einer Verordnung festgehalten
In einem Teil des Naturschutzgebiets (der Kernzone, 3,66 ha) ist daher das Verlassen der Wege nicht erlaubt, um das Stören der Vögel zu verhindern. Ausgenommen ist die fachgerechte Bewirtschaftung, jedoch (frühestens) nach dem 31.07. Besonders im Schutzgebiet werden Hundehalter darauf hingewiesen, sich an die geltende Leinenpflicht der Gemeinden Inzing, Hatting und Pettnau zu halten. Im Naturschutzgebiet dürfen Hunde abseits von Wegen nicht mitgeführt werden.
In der Pufferzone (ca. 12ha), einem 20m breiten Streifen um die Kernzone, ist jegliche Düngung und Kalkung verboten. Diese soll den Eintrag von Düngemittel und die Eutrophierung der Gewässer und Feuchtgebiete verhindern. Im gesamten Schutzgebiet ist der Einsatz jeder von Pestiziden sowie die Verwendung von Kraftfahrzeugen verboten (ausgenommen ist nur die land- und forstwirtschaftliche Nutzung im Gebiet!).
Siehe auch Tiris:
https://maps.tirol.gv.at/synserver;jsessionid=3DDEEC2E5330ED106A630DAF487FAC50?user=guest&project=tmap_master
Der Druck von Erholungssuchenden in der Natur hat seit vergangenem Jahr massiv zugenommen. Besonders im Frühjahr können die vielen sensiblen Brutvögel im Gebiet, durch Unwissenheit oder oft auch Rücksichtslosigkeit massiv gestört werden
Der wertvolle Lebensraum der Gaisau braucht daher von den vielen Erholungssuchenden und Naturbeobachtern einen sehr respektvollen und sorgsamen Umgang. Vögel sollten in ihrer Brutzeit nicht gestört werden. Besonders empfindlich sind Vögel welche direkt am Boden oder in Bodennähe brüten. Sumpf- und auch Teichrohrsänger fühlen sich in der Gaisau wohl, sie hängen ihre Nester wie kleine Körbe in Schilf und Hochstauden auf. Eine zu nah angrenzende Mahd oder ein stöbernder Hund kann ihr Nest zerstören oder die Vogeleltern zum Verlassen des Nestes zwingen.
Auch diverse Entenarten oder Blässhühner, die ihr Nest in Ufernähe bauen, möchten nicht gestört werden. Frosch und Krötenlaich oder bereits geschlüpfte Kaulquappen benötigen klares und sauberes Wasser um sich zu entwickeln.
Liebe BesucherInnen der Gaisau, bitte bleiben Sie auf den Wegen, betreten Sie nicht die Kernzone des Gebietes und erfreuen Sie sich an der Vielfalt. Auf der großen Informationstafel am Teich können Sie sich orientieren. Aktuell wurden außerdem folierte Tafeln angebracht. Führen Sie Ihren Hund an der Leine und nehmen Sie die leeren Verpackungen und Müll wieder selbst mit.
Es dankt, die Schutzgebietsbetreuerin Lydia Bongartz
gaisau@tiroler-schutzgebiete.at
Weiteres Infos:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl/LGBL_TI_20090707_51/LGBL_TI_20090707_51.pdf