27. April 2024
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Der liebe Schnee

Foto: © Veronika Kober (www.wohnnet.at)
Lesedauer ca. 3 Minuten

Diesen Winter sind wir bisher ja leider nicht wirklich verwöhnt mit großen Schneemengen. Aber einmal hat´s schon kräftig geschneit und es wird erfahrungsgemäß auch sicher noch Schnee bis in Tallagen geben.

Dann kann man aber nicht nur besser Skifahren und Rodeln. Es taucht auch wieder das weniger angenehme Thema Schneeräumung auf. Die öffentliche funktioniert ja in Inzing recht gut und zunächst einmal zur Zufriedenheit der Bevölkerung. Aber das ist nur ein Teil der Wahrheit. Gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind nämlich auch alle Grundeigentümer zur Schneeräumung verpflichtet – und das nicht nur auf ihrem Grund. Die StVO besagt nämlich, dass die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten Gehsteige und Gehwege entlang der Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr schneefrei halten und bei Glatteis auch streuen müssen. Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu streuen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind lediglich die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften. Der genaue Wortlaut dieser Bestimmung kann unter https://www.jusline.at/gesetz/stvo/paragraf/93 nachgelesen werden.

Diese Bestimmung ist unangenehm genug und wird auch immer wieder als unrealistisch und unsinnig kritisiert. Verschärft wird dieses Problem für die Grundeigentümer aber noch durch die oben erwähnte prompte Schneeräumung der Straßen durch die Gemeinde. Der geräumte Schnee löst sich ja nicht in Luft auf, und er wird auch nicht entfernt. Nein: er liegt an der Seite der Straße, genau auf dem einen Meter an der Grundgrenze, die der Grundeigentümer eigentlich zu räumen hätte. Und dort liegt er verdichtet, kompakt und angereichert mit Streugut – hart, schwer und verschmutzt. Und diesen Schnee sollten wir jetzt wegräumen – natürlich nicht zurück auf die Straße, sondern auf unseren Grund – auf den Rasen oder in den Gemüsegarten. Viel Spaß dabei – und im Frühjahr dann bei der Beseitigung des Streugutes aus dem Garten.

Wer dieser Räum- und Streupflicht nicht nachkommt – also in der Realität fast alle Grundeigentümer – riskiert eine Klage für den Fall, dass gerade vor seinem Grundstück jemand ausrutscht und sich verletzt. In Zeiten, in denen die Klagsbereitschaft der Menschen stetig im Steigen ist, ist das leider nicht mehr ganz unwahrscheinlich. Eine Nachfrage bei einem Juristen hat ergeben, dass bei den geschilderten Rahmenbedingungen „eher nicht“ mit einer Verurteilung zu rechnen ist. Aber man weiß: auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Soll heißen: man kann sich da überhaupt nicht sicher sein – es hängt vom Richter und seiner Einschätzung der Lage ab. Und wohl auch vom der Qualität des Anwalts des Klägers.

Soweit, so schlecht. Nun kommen jene Grundeigentümer, die so glücklich sind, einen Gehsteig entlang ihrer Liegenschaft zu haben, in den Genuss eines wunderbaren Service der Gemeinde: Die Schneeräumung der Gehsteige übernehmen nämlich die Gemeindearbeiter. Fein für diese Grundeigentümer und fein für die FußgängerInnen – ich selbst komme auf dem Weg zum Bahnhof oft in diesen Genuss. Aber es ist halt ungerecht: die einen freuen sich über die Großzügigkeit der Gemeinde, die anderen müssen sich damit abfinden, auch noch den Schnee von der Straße an die Grenze ihrer Liegenschaft geknallt zu kriegen – und nebenbei auch noch in ihre Einfahrt. Bitte nicht falsch verstehen: ich habe nichts gegen die öffentliche Schneeräumung. Und ich verstehe auch, dass ein Entfernen des Schnees mit einem unangebrachten Aufwand verbunden wäre. Aber ich habe etwas dagegen, dass die Gemeinde das zu meinem persönlichen Problem macht. Wer den Schnee von der Straße dorthin räumt, wo ihn laut Gesetz private Grundeigentümer verräumen müssten, sollte auch die damit verbundene Haftung übernehmen. Das wäre aus meiner Sicht eine faire und gerechte Lösung. Das Risiko für die Gemeinde wäre nicht übermäßig und allenfalls mit einem geringen Obolus der Grundeigentümer leicht abzudecken.

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Hannes Gstir

Hannes war von 1994 bis 2019 Herausgeber der Dorfzeitung. Außerdem war er viele Jahre als Mitglied der Liste juf in der Gemeindepolitik aktiv, davon 6 Jahre (2004 – 2010) als Gemeinderat, Gemeindevorstandsmitglied und Obmann des Kulturausschusses. Sein Interesse gilt nach wie vor der Politik, vor allem aber auch gesellschaftspolitischen Fragen.

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2 Gedanken zu “Der liebe Schnee

  1. Danke für den Kommentar!
    Das ist ganz meine Meinung. Ebenso wie es nicht erlaubt ist den Schnee einfach wieder auf die Straße zu werfen kann es wohl auch nicht sein, dass andere (die Gemeinde, das Land, etc.) diesen sehr wohl in meinen Verantwortungsbereich verschieben dürfen und damit auch offiziell die Haftung verschieben.
    Einmal ganz abgesehen davon, dass dein Vorschlag einer Haftungsübernahme vermutlich die beste und auch praktikabelste Lösung wäre, sollte meines Erachtens auch wieder ein vernünftiges Maß an Eigenverantwortung in die Gesetze eingebaut werden. Es kann nicht sein, dass an jeder meiner eigenen Dummheiten andere Schuld sein müssen.
    Robert Pisch

  2. Danke, Hannes, dass du dieses Thema, das ja in der gedruckten Dorfzeitung auch mehrmals vorkam, hier im Blog nochmals aufgegriffen hast. Ich kann deiner Schilderung und dem Lösungsvorschlag nur vollinhaltlich zustimmen!

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